Wer einen rechtmäßig, außerhalb Deutschlands erworbenen Führerschein besitzt, darf in Deutschland fahren, allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Unter bestimmten Voraussetzungen muß er seine Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen. Hier sind die länderspezifischen Unterschiede zu beachten.


allgemeine Regelung

Man darf mit solch einem rechtmäßig im Ausland erworbenen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren (diese Regelung gilt seit 1.1.1999, vorher waren es 12 Monate). Die Gültigkeit dieses Führerscheins ist an besondere Bedingungen gebunden, insbesondere an einen längeren Auslandsaufenthalt. Den ausländischen Führerschein sollte der Inhaber von einem amtlich anerkannten Dolmetscher (z.B. beim ADAC) ins Deutsche übersetzen lassen.


  • mit Wohnsitz im Ausland

    Wer sich hier z.B. als Tourist oder Berufspendler in Deutschland aufhält, also nicht seinen Wohnsitz in Deutschland hat, dessen Fahrerlaubnis wird hier unbefristet anerkannt, sofern sie auch im Ursprungsland noch gültig ist. Als Nachweis dient der internationale Führerschein, der nationale Führerschein mit deutscher Übersetzung oder der EU- bzw. EWR-Führerschein.
    Die wichtigsten Ausnahmen:
    • vorläufig erteilte Führerscheine oder Lernführerscheine gelten hier nicht.
    • wurde ein Fahrverbot in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hat (oder in dem der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat) erteilt, bedeutet dies auch Fahrverbot in Deutschland.

  • mit Wohnsitz in Deutschland

    Sofern man seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nimmt, gilt die ausländische Fahrerlaubnis hier nur noch ein halbes Jahr. Danach muß sie umgeschrieben werden (Ausnahme: EU- oder EWR-Führerscheine). Wer aber glaubhaft versichern kann, daß er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird, dessen Erlaubnis kann auf 1 Jahr verlängert werden. Diese Regelungen sind seit dem 1.1.1999 in Kraft.
    Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während man seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wird in Deutschland nicht anerkannt, es sei denn, sie wurde während eines mindestens sechsmonatigen Auslandsaufenthalts, der nur dem Schulbesuch oder Studium diente, erworben.

Sonderfall EU-Führerschein

Inhaber eines Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Land sind nicht zum Umtausch oder zur Umschreibung verpflichtet, sobald sie in Deutschland ihren Wohnsitz begründen. Allerdings: Wer seinen Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt, muß ihn innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen (weil er auch unter die Probezeit fällt).


Umschreibung ausländischer Führerscheine

Je nachdem, aus welchem Land die Fahrerlaubnis stammt, sind die Bedingungen unterschiedlich. Es gibt die Umschreibung mit und ohne Prüfung.
Die Umschreibung ist aber nur möglich, wenn der Bewerber innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland die Prüfungen bestanden hat und die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung).


EU- und EWR-Führerscheine

Die Umschreibung ist hier freiwillig, denn der Führerschein gilt in Deutschland unbefristet. Es findet keine Prüfung statt. Eine Liste dieser Staaten finden Sie weiter unten.


Vereinfachte Umschreibung für bestimmte Staaten

Manche US-Bundesstaaten, kanadische Provinzen und bestimmte andere Staaten der Erde haben eine mit der deutschen vergleichbare Ausbildungs- und Prüfungsstruktur . Eine Liste dieser Staaten finden Sie weiter unten. Bei einer Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse gibt es vereinfachte Bedingungen; fast immer fällt die Fahrprüfung weg, oft auch die theoretische Prüfung. Bedingung: Die Umschreibung muß innerhalb von drei Jahren seit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland stattfinden.


Umschreibung bei sogenannten "Drittstaaten"

Für die übrigen Länder, die nicht in den folgenden Listen erscheinen, gilt bei der Führerscheinumschreibung: Theorie- und Fahrprüfung nötig. Es werden dabei aber nicht die Ausbildungsvorschriften wie bei einem deutschen Führerschein verlangt (d.h. kein theoretischer Unterricht, keine Pflichtfahrstunden), aber nur innerhalb von drei Jahren seit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland. Die Hilfe einer Fahrschule muß trotzdem in Anspruch genommen werden, weil der Bewerber ja ein Fahrschulfahrzeug mit begleitendem Fahrlehrer zur Prüfung stellen muß. Die Erfahrung zeigt, daß besonders die Fahrprüfung den ausländischen Bewerbern mit "Erfahrung" nicht leichter fällt als den Einheimischen.


Liste der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)

Liste der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Belgien Luxemburg Liechtenstein
Dänemark Niederlande Island
Deutschland Österreich Norwegen
Finnland Portugal  
Frankreich Schweden  
Griechenland Spanien  
Irland Großbritannien  
Italien    

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus diesen Ländern müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist hier voll gültig. Ist der Führerschein allerdings jünger als 2 Jahre, so muß er hier registriert werden (wegen Fahrerlaubnis auf Probe). Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine Unterklasse), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.


Liste der US-Bundesstaaten mit vereinfachter Führerschein-Umschreibung

Bundesstaat US-Klasse Prüfung bei Umschreibung?
Alabama D nein
Arizona D, 2 nein
Arkansas D nein
Colorado C, R nein
Connecticut D, 1, 2 nur theoretische Prüfung
Delaware D nein
District of Columbia D nur theoretische Prüfung
Illinois D nein
Kansas C nein
Kentucky D nein
Massachusetts D nein
Michigan operator nur theoretische Prüfung
Mississippi operator nein
Missouri F nur theoretische Prüfung
Nebraska O nur theoretische Prüfung
New Mexico D nein
North Carolina C nur theoretische Prüfung
Oregon C nur theoretische Prüfung
Puerto Rico 3 nein
South Dakota 1 und 2 nein
Tennessee D nur theoretische Prüfung
Utah D nein
Virginia NONE, M
(Umschreibung von
Klasse M mit
Code 6 nicht möglich)
nein

Für alle anderen US-Bundesstaaten gibt es nicht die vereinfachte Umschreibung.


Liste der kanadischen Provinzen mit vereinfachter Führerschein-Umschreibung

Provinz kanadische Klasse Prüfung bei Umschreibung?
Alberta 5 nein
Prince Edward Island 5 nein
New Brunswick 5 nein
Newfoundland 5 nein
Northwest Territories 5 nein
Nova Scotia 5 nein
Saskatchewan 5 nein
Yukon G nein


Liste der weiteren Staaten mit vereinfachter Führerschein-Umschreibung

Staat dortige Klasse(n) Prüfung bei Umschreibung?
Andorra alle nein
Guernsey alle nein
Insel Man alle nein
Japan alle nein
Jersey alle nein
Kroatien alle nein
Malta alle nein
Monaco alle nein
Republik Korea 2 nein
San Marino alle nein
Schweiz alle nein
Slowakei alle nein
Slowenien alle nein
Ungarn alle nein
tatsächlicher Herrschaftsbereich
der Behörden in Taiwan
B/BE nur Fahrprüfung

ACHTUNG bei "Führerschein-Tourismus"
Es klingt verlockend, am Ende kann es aber ein böses Erwachen geben !


Sicher ist es problematisch, wenn man in Deutschland seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat. Um so leichter glaubt man den Versprechungen bestimmter Organisationen, die vollmundig versprechen, es wäre überhaupt kein Problem, mal eben im Ausland den Führerschein zu machen. Aber gerade diese Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt davon, müssen also damit Geld verdienen. Das böse Erwachen kommt dann später, wenn man erfährt, daß die Voraussetzungen zum Benutzen der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gar nicht vorliegen.
Der neue Führerschein ist dann nicht günstig, sondern wertlos, da ungültig (und damit dessen Verwendung in Deutschland strafbar !).

Im Folgenden einige typische Beispiele und was zu beachten ist.

1. Beispiel: der deutsche Austausch-Schüler in Amerika

Wenn er mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausland hatte, wird sein dort gemachter Führerschein in Deutschland ein halbes Jahr lang (gerechnet von der Rückkehr an) voll anerkannt, auch wenn das deutsche Mindestalter noch nicht erreicht ist. Nach dem halben Jahr darf derjenige dann nicht mehr in Deutschland fahren, kann sich den Schein aber bis dahin in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen (dies sollte er nicht verpassen !). Aber: Ist er nach Ablauf dieses halben Jahres noch keine 18 Jahre alt (im Falle des Pkw-Führerscheins), so muß er eine Art "Zwangspause" einlegen, weil ihm die deutsche Fahrerlaubnis erst ab Erreichen des Mindestalters nach deutschem Recht erteilt werden darf.
Betrug die Dauer des Auslandaufenthalts jedoch weniger als ein halbes Jahr, und wird der Wohnsitz anschließend wieder nach Deutschland verlegt, so gilt der ausländische Führerschein hier überhaupt nicht - auch nicht nur für ein paar Tage -, denn er erfüllt nicht die Voraussetzungen der 185 Tage.

ACHTUNG ! Derzeit wird erwogen, diese Regelung zu ändern.


2. Beispiel: der Urlauber fern der Heimat

Wer während eines 3-wöchigen Urlaubs im Ausland einen Führerschein erwirbt, weil ihm in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sollte diesen wieder zurück in Deutschland nicht benutzen, da dieses Dokument hier nicht gilt. Denn:

  1. Sein Auslandsaufenthalt betrug keine 185 Tage und es gab keinen ständigen Wohnsitz
  2. selbst bei einem so lange dauernden Aufenthalt: Ihm war vorher in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden; somit würde kein Führerschein der Welt in Deutschland gelten.

Die Folgen: Der Straftatbestand wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird erfüllt und bestraft. Bei einem eventuellen Unfall würde die Haftpflichtversicherung alle dem Geschädigten gegenüber erbrachten Leistungen (Autoreparatur, Schmerzensgeld, Krankenaufenthalt, Rente, ...)von dem "Schwarzfahrer" zurückfordern


3. Beispiel: der Urlauber im EU-Nachbarland

Eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsland wird zwar grundsätzlich ohne Umschreibung in Deutschland dauerhaft anerkannt, allerdings liegen bei einem Urlaub die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland gar nicht vor (z.B. wenn die ausländischen Behörden über Aufenthaltsdauer oder Wohnsitz des Antragstellers getäuscht worden sind). Die Fahrerlaubnis wäre dann nach deutschem Führerscheinrecht nicht rechtmäßig erteilt und somit in Deutschland ungültig