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Seit dem 01.05.2014 gibt es Änderungen zum Punkteabbau. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister . Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem wird das Fahreignungs-Bewertungssystem . Aus diesem Grund entfällt das Seminar zum Punktabbau (ASP) und wird durch das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt.

Seit dem 1. Mai 2014 kann dann nur noch das neue FES Seminar besucht werden!

Der Punkteabbau
Innerhalb von 5 Jahren kann durch freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) ein Punkt in Abzug gebracht werden.

Hierbei dürfen allerdings nur maximal 5 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein.

Wenn Sie einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte abzubauen.

Bei 8 oder mehr Punkten auf seinem Konto in Flensburg muss der Führerschein abgegeben werden.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden.

Die Verkehrspädagogische
Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei die zweite Sitzung  frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden darf.

Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem

Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen



Die Änderungen des Punktesystems werden sicherlich dazu führen, dass viele Fahrzeugführer noch schneller zu viele Punkte bekommen, da für das gleiche Delikt immer noch die gleiche Punktzahl wie früher erteilt wird, aber bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird (vorher erst bei 18 Punkten)

Besuchen Sie rechtzeitig ein FES-Seminar, damit Sie einen Punkt Rabatt erhalten.


Punktetabelle:

Vergehen   

Bußgeld in €

Punkte

Telefonieren während der Fahrt

  60,00

1

Keine Winterreifen

  60,00

1

Kinder nicht angeschnallt

  60,00

1

Rote Ampel überfahren

200,00

2

Vorfahrt missachtet   

  70,00

1

Erster Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze   

500,00

2

Gefährliches Überholmanöver   

100,00

1

bis 50 km/h zu schnell Außerorts

160,00

2

bis 70 km/h zu schnell Außerorts

440,00

2

bis 40 km/h zu schnell Innerorts   

160,00

2

bis 50 km/h zu schnell Innerorts

200,00

2

Dies ist nur ein Auszug aus der Punktetabelle (alle Angaben ohne Gewähr)!



Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Für die Behörde gilt jedoch der Tattag.

 



Zusammenfassung Fahreignungsseminar (FES)


Das Fahreignungsseminar setzt sich folgendermaßen zusammen:





In Einzelsitzungen beim Psychologen und in kleinen Gruppen in der Fahrschule beim Fahrlehrer sollten die sicherheitsrelevante Mängel und die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt werden, damit es eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt.

Merke:
Das Fahreignungsseminar (FES) kann man nur 1 Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau nutzen.