Motorrad - Klasse A

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre bei Direkterwerb für Krafträder. Keine Befristung.

Einschluss: AM, A1, A2

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit meiner Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch ange- ordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstge- schwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einerLeistung von mehr als 15 kW

Erwerb durch praktische Prüfung nach 2 Jahren, wenn Stufenregelung in Anspruch genommen wird.

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