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Die EU - Führerscheinklassen

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine in einheitliche Klassen, die nunmehr mit Großbuchstaben und Zahlen bezeichnet werden, wie etwa A, A1, B, BE oder C1E. Das bedeutet, daß die bisherigen Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 und die bisherigen Führerscheine (graue und rosa Führerscheine) aussterben. Auch die alten DDR-Führerscheine mit den Klassen A, B, C, D, E, M und T erhalten zum Teil eine geänderte Bedeutung. Wer noch im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist, darf sie weiterhin benutzen, aber eine neue Fahrerlaubnis wird nur noch als sogenannter Karten-Führerschein erteilt.

Klasse Verweis auf Mindestalter/
Vorbesitz/
Befristung
Kurzerläuterung

Motorrad,
unbeschränkte Leistung
Klasse A
direkt
Mindestalter: 25 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig,
keine Befristung
der sogenannte Direkteinstieg in die große Motorradklasse ab 25

Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW  und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht
Klasse A Mindestalter: 18 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig,
keine Befristung
Leistungsbeschränkung innerhalb der ersten zwei Jahre,  danach automatischer Wegfall dieser Begrenzung.

Leichtkraftrad (max. 125 cm³,  11 kW)
Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig,
keine Befristung
bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren  werden, die auf max. 80 km/h gedrosselt oder hergestellt  sind.

Kleinkraftrad (max. 50 cm³,  45 km/h)
Klasse M Mindestalter: 16 Jahre,
kein Vorbesitz notwendig,
keine Befristung
Maschinen mit nicht mehr als 50 ccm und 45 km/h. Ausnahme: Mopeds mit bis zu 60 km/h (z.B. "Simson") dürfen gefahren werden, sofern sie bis zum 28.02.1992 erstmals zugelassen wurden.

Pkw mit max. 8 Sitzplätzen außer dem  Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t
Klasse B Mindestalter: 18 Jahre
kein Vorbesitz notwendig
keine Befristung
KfZ (keine Krafträder) bis 3,5 t zul. Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze; Anhänger bis 750 kg dürfen mitgeführt werden, sofern Kombination nicht über 3,5 t liegt.

Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
Klasse BE Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz B notwendig
keine Befristung
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern

Lkw bis 7,5 t
Klasse C1 Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz B notwendig
Befristung: ja
Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhängern bis 750 kg. Ab 50. Lebensjahr aller 5 Jahre ärztliche Untersuchung.

Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg
Klasse C1E Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz C1 notwendig
Befristung: ja
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern

Lkw über 7,5 t
Klasse C Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz B notwendig
Befristung: ja
Kraftwagen mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger bis 750 kg, befristet auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung

Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg
Klasse CE Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz C notwendig
Befristung: ja
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern

Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen
Klasse D1 Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz B notwendig
Befristung: ja
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung bis 16 Sitzplätze, auf 5 Jahre befristet

Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg
Klasse D1E Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz D1 notwendig
Befristung: ja
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern

Busse mit über 16 Fahrgastplätzen
Klasse D Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz B notwendig
Befristung: ja
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen, auf 5 Jahre befristet

Fahrzeuge der Klasse D mit Anhängern über 750 kg.
Klasse DE Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz D notwendig
Befristung: ja
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern

Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen  bis 40 km/h
Klasse T Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz notwendig
keine Befristung
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft, nicht schneller als 40 km/h (bis 18 Jahre und für selbstf. Arbeitsmasch.), bzw. 60 km/h

Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen  bis 25 km/h
Klasse L Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz notwendig
keine Befristung
Zugmaschinen bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h