Die EU - Führerscheinklassen
Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine in einheitliche Klassen, die nunmehr mit Großbuchstaben und Zahlen bezeichnet werden, wie etwa A, A1, B, BE oder C1E. Das bedeutet, daß die bisherigen Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 und die bisherigen Führerscheine (graue und rosa Führerscheine) aussterben. Auch die alten DDR-Führerscheine mit den Klassen A, B, C, D, E, M und T erhalten zum Teil eine geänderte Bedeutung. Wer noch im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist, darf sie weiterhin benutzen, aber eine neue Fahrerlaubnis wird nur noch als sogenannter Karten-Führerschein erteilt.
| Klasse | Verweis auf | Mindestalter/ Vorbesitz/ Befristung |
Kurzerläuterung |
Motorrad, unbeschränkte Leistung |
Klasse A direkt |
Mindestalter: 25 Jahre, kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung |
der sogenannte Direkteinstieg in die große Motorradklasse ab 25 |
Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht |
Klasse A | Mindestalter: 18 Jahre, kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung |
Leistungsbeschränkung innerhalb der ersten zwei Jahre, danach automatischer Wegfall dieser Begrenzung. |
Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW) |
Klasse A1 | Mindestalter: 16 Jahre, kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung |
bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die auf max. 80 km/h gedrosselt oder hergestellt sind. |
Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h) |
Klasse M | Mindestalter: 16 Jahre, kein Vorbesitz notwendig, keine Befristung |
Maschinen mit nicht mehr als 50 ccm und 45 km/h. Ausnahme: Mopeds mit bis zu 60 km/h (z.B. "Simson") dürfen gefahren werden, sofern sie bis zum 28.02.1992 erstmals zugelassen wurden. |
Pkw mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t |
Klasse B | Mindestalter: 18 Jahre kein Vorbesitz notwendig keine Befristung |
KfZ (keine Krafträder) bis 3,5 t zul. Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze; Anhänger bis 750 kg dürfen mitgeführt werden, sofern Kombination nicht über 3,5 t liegt. |
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg |
Klasse BE | Mindestalter: 25 Jahre Vorbesitz B notwendig keine Befristung |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Lkw bis 7,5 t |
Klasse C1 | Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz B notwendig Befristung: ja |
Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhängern bis 750 kg. Ab 50. Lebensjahr aller 5 Jahre ärztliche Untersuchung. |
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg |
Klasse C1E | Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz C1 notwendig Befristung: ja |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Lkw über 7,5 t |
Klasse C | Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz B notwendig Befristung: ja |
Kraftwagen mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger bis 750 kg, befristet auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung |
Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg |
Klasse CE | Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz C notwendig Befristung: ja |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen |
Klasse D1 | Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz B notwendig Befristung: ja |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung bis 16 Sitzplätze, auf 5 Jahre befristet |
Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg |
Klasse D1E | Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz D1 notwendig Befristung: ja |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Busse mit über 16 Fahrgastplätzen |
Klasse D | Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz B notwendig Befristung: ja |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen, auf 5 Jahre befristet |
Fahrzeuge der Klasse D mit Anhängern über 750 kg. |
Klasse DE | Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz D notwendig Befristung: ja |
siehe Sonderbestimmungen bei Benutzung von Anhängern |
Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h |
Klasse T | Mindestalter: 16 Jahre kein Vorbesitz notwendig keine Befristung |
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft, nicht schneller als 40 km/h (bis 18 Jahre und für selbstf. Arbeitsmasch.), bzw. 60 km/h |
Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
Klasse L | Mindestalter: 16 Jahre kein Vorbesitz notwendig keine Befristung |
Zugmaschinen bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h |