Busse über 16 Plätze - Klasse D

Mindestalter: 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneutes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Klasse D schließt die Klasse D1 ein.



Klasse  DE

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden. Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

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